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KMID : 0986720130210010127
Korean Journal of Medicine and Law
2013 Volume.21 No. 1 p.127 ~ p.152
Verweigerung der Behandlung des Patienten in der arztlichen Behandlung und Aufklarungspflicht des Arztes -Entscheidung des koreanischen Obergerichtshofs vom 24. November 2011(2009da70906)
Choi Min-Su

Abstract
Da der Patient in der arztlichen Behandlung das Recht auf Kenntnis und Selbstbestimmungsrecht hat, muss der Arzt vor der arztlichen Behandlung den Patienten eine genugende Erklarung uber die medizinische gebotene Behandlung abgeben und danach muss er die Einwilligung des Patienten uber den arztlichen Eingriff erhalten. Grundsatzlich hat der Patient die Freiheit, eine diagnostische oder therapeutische Ma©¬nahme an sich vornehmen zu lassen oder abzulehnen. Deshalb hat der Patient das Recht, sich aus medizinischer Sicht unvernunftig zu verhalten und eine gebotene Behandlung abzulehnen. Weigert sich der Patient die medizinische Behandlung, so hat der Arzt ihn auf die Gefahr dieser Weigerung, die moglichen Folgen der Behandlung oder Nichtbehandlung aufzuerklaren. Wenn er diesen Hinweisen unterlasst und dardurch eine schlechte Folge entsteht, dann ist der Arzt zum Schadensersatz verpflichtet.
Die Aufklarungspflicht in der Verweigerung einer medizinischen Behandlung ist zwar der Arzt verpflichtet, aber diese Aufklarungspflicht kann entfallen, wenn der Patient auf die Aufklarung ganz oder teilweise verzichtet. Auch einen bereits informierten Patienten muss der Arzt nicht mehr aufklaren. Dies gilt auch, wenn der Patient kraft beruflicher Ausbildung oder Tatigkeit uber einschlagige Keinntnisse verfugt. Ist sofortiges arztliches Handeln erforderlich z. B. in Notfallen, um Schaden vom Patienten abzuwenden, dann kann die Aufklarungspflicht des Arztes entfallen werden. In diesem Betrag wird die Entscheidung vom 24. November 2011(2009da70906) analysiert, die der Patient die diagnostische Ma©¬nahme in der arztlichen Behandlung verweigert hat. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der Arzt keinen Schdensersatz aufgrund der Aufklarungspflichtverletzung verpflichtetet ist, wenn der Arzt den Patienten uber die Gefahr der Weigerung, die moglichen Folgen der Behandlung oder Nichtbehandlung erklart und der Patient die arztliche Behandlung selbst verweigert hat.
KEYWORD
Verweigerung der Behandlung des Patienten, Aufklarungspflicht, informed refusal, informed consent, Grenzen der Aufklarungspflicht, Aufklarungsverletzung
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